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WIE WIR HELFEN

Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als modernen Dienstleister und bieten, auf ein christlich-humanistisches Weltbild aufbauend, Hilfen für Familien, Jugendliche und Kinder in schwierigen Lebenssituationen an. Hilfe zur Selbsthilfe von Menschen für Menschen.

umfangreiche

Angebote

Unsere Angebote erstrecken sich insbesondere auf ambulante pädagogische und therapeutische Leistungen für Anspruchsberechtigte nach § 27 SGB 8 und deren Kinder. Sie sind unabhängig von nationaler, sozialer, religiöser oder kultureller Herkunft der Hilfeempfänger und werden von Wertschätzung, Kompetenz, Flexibilität, Offenheit und Verantwortung im Umgang mit allen Hilfebeteiligten geprägt. Jedes Angebot ist der Umsetzung eines verantwortungsvollen Kinderschutzes verpflichtet und wird vorwiegend durch Einzelfallhilfe umgesetzt. Es findet am Wohnort der Hilfeempfänger statt und wird durch bedarfsgerechte Gruppenaktivitäten ergänzt.
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Der Betreuungsbedarf wird im Hilfeplanverfahren für den Einzelfall festgelegt. Die Kosten für die angebotenen Hilfen übernimmt das zuständige Jugendamt.

♦ unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe.

♦ Ist in der Regel auf längere Dauer ausgelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

♦ soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

♦ ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

♦ soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

♦ ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

♦ ermöglicht Schülerinnen/Schülern die Teilhabe am Unterricht und am Schulalltag. Dies geschieht durch die Begleitung der Schüler/Innen während des Unterrichts, die Begleitung von Lehrern und Eltern sowie der Begleitung des Kindes im außerschulischen Alltag.

♦ ist in der Regel auf längere Zeit angelegt.

♦ bei familiären Konflikten, Krisen und Umbrüchen werden mit allen Familienmitgliedern gemeinsam oder einzeln Lösungsstrategien zur Stärkung der sozialen, persönlichen und erzieherischen Kompetenz erarbeitet.

♦ Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist, unter Erhalt der bisherigen familiären Bindungen und unter der Nutzung der vorhandenen familiären und individuellen Ressourcen, stabile Problemlösungen bei familiären und sozialisationsbedingten Problemlagen zu entwickeln.

♦ Die Hilfe umfasst 10-25 Sitzungen.

♦ zur Diagnose des Bedarfs und der Einleitung von sozialpädagogischen, gesundheitsbezogen, schulischen und/oder wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen.

♦ Ziel des Familien- und Jugendcoaching ist, die Ressourcen im sozialen Umfeld der Familien oder Jugendlichen so zu aktivieren, dass die Familien/ Jugendlichen eine bedarfsgerechte Betreuung bzw. Behandlung erhalten.

♦ Die Hilfe umfasst 24 Termine.

♦ unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe.

♦ unterstützt Familien durch (anfangs) tägliches Einüben alltagsrelevanter Tätigkeiten wie Erziehungs-, Haushalts- und Organisationsaufgaben.

♦ wird durch Tandembetreuung geleistet und umfasst 18h/Wo. in den ersten drei Monaten, 12 h/Wo. vom vierten bis zum zehnten Monat und 6h/Wo. vom elften bis zum 13ten Monat.

♦ Begleiteter Umgang unterstützt Eltern, die sich getrennt haben und Hilfestellung bei der Gestaltung der Umgangskontakte mit ihren Kindern brauchen. Ziel des begleiteten Umgangs ist, den Kontakt des Kindes zum nicht in der Familie lebenden Elternteil durch die Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu ermöglichen.

♦ Eine Umgangspflegschaft kann vom zuständigen Familiengericht angeordnet werden. Der Umgangspfleger ist dann befugt zu bestimmen, wie der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird

♦ Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wurde früher auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Der Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht eingesetzt.

♦ Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann der Jugendrichter eine Betreuung anweisen. Die Zuweisung der Betreuungsweisung erfolgt dann über die Jugendgerichtshilfe.